Ist das Europaparlament ausreichend legitimiert?
Ist das Europaparlament ausreichend legitimiert?

Ist das Europaparlament ausreichend legitimiert?

Ein Beitrag von Dominik Konrad

Am 26. Februar 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Warum hält das Gericht eine Sperrklausel für die Europawahl für unzulässig? Dieses Arbeitspapier untersucht das Wahlsystem zum Europaparlament darauf, ob es geeignet ist, ein die gesamte europäische Bevölkerung angemessen repräsentierendes Wahlergebnis hervorzubringen. Zweifel sind angebracht. Ein besonderes Problem stellt unter anderem die Überrepräsentation der kleinen und somit die Benachteiligung der großen Mitgliedstaaten bei der Sitzverteilung im Europapar-lament dar. Diese „degressive Proportionalität“ führt dazu, dass einer der wichtigsten Grundsätze demokratischer Wahlen nicht berücksichtigt wird: Die Wahlen zum Europaparlament sind nicht gleich. Aus dieser Perspektive wird deutlich, warum das Bundesverfassungsgericht die Sperrklauseln vorläufig für verfassungswidrig erklären musste, um zumindest im Rahmen seiner nationalen Kompetenzen für den deutschen Teil der Europawahlen eine Stimmwertgleichheit herzustellen.

Download des von Dominik Konrad am 28. Februar 2014 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Institut für Politische Wissenschaft vorgelegten Arbeitspapiers: Ist-das-Europaparlament-ausreichend-legitimiert_Arbeitspapier_dominik-konrad

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert