Sozialliberalismus
Sozialliberalismus

Sozialliberalismus

Ein Beitrag von Martin Haase

Der Sozialliberalismus wird oft auch als Linksliberalismus bezeichnet. Allerdings ist die Bezeichnung Sozialliberalismus besser, weil sie einerseits den Inhalt dieser politischen Richtung besser wiedergibt und andererseits internationaler ist, da in anderen Sprachen äquivalente Bezeichnungen verwendet werden: englisch: social liberalism, spanisch, portugiesisch und italienisch: socioliberalismo, italienisch auch: liberalismo sociale (wie deutsch: sozialer Liberalismus, die übliche Formulierung in F.D.P. 1971), französisch: libéralisme social und social-libéralisme. Im Französischen gibt es für diese Richtung auch die Bezeichnung nouveau socialisme, die natürlich nicht mit néo-libéralisme verwechselt werden darf.

Der folgende Text ist die Schriftfassung meines Vortrags (Haase 2014a) auf der Tagung „Was ist Liberalismus?“ der Jungen Liberale Nürnberg am 1. Februar 2014, von dem es auch einen Mitschnitt (Haase 2014b) gibt. Die Schriftfassung geht besonders in Abschnitt 3.2 über die mündlich vorgetragene Fassung hinaus, um auch noch Fragen zu berücksichtigen, die in der anschließenden Diskussion aufgeworfen wurden.

1 Freiheit

Wie alle Formen des Liberalismus definiert sich der Sozialliberalismus aus dem Konzept der Freiheit. Dabei sind drei Aspekte von Freiheit zu unterscheiden, wie ich bereits auf der OpenMind-Konferenz (2010) dargelegt habe (Haase 2011):

  • Freiheit vom Staat (negative Freiheit)
  • Freiheit für den Staat (positive Freiheit)
  • Freiheit durch den Staat

Bei der Freiheit vom Staat wird der Staat als Widersacher der Freiheit gesehen. Um die Selbstbestimmung des Individuums zu gewährleisten, verfügt dieses über Abwehrrechte gegen den Staat (negative Freiheit). Wie wichtig dieser Aspekt ist, zeigt sich in jüngster Zeit bei den staatlichen Übergriffen auf die Privatsphäre des Einzelnen durch Überwachung und Vorratsdatenspeicherung.

Zu den negativen Freiheitsrechten treten die positiven: die „republikanische“ oder positive Freiheit für den Staat: die Mitverantwortung für das gemeinschaftliche Zusammenleben durch Demokratie und politische Beteiligung. Es geht hier um die Freiheit, sich als Individuum selbstbestimmt politisch einzubringen und mitzubestimmen.

Aus negativer und positiver Freiheit ist eine Freiheit dritter Ordnung ableitbar: die Freiheit durch den Staat: Der Staat garantiert die negativen und positiven Freiheitsrechte. Dabei bliebe die Zusicherung formaler Freiheit ohne eine hinreichende materielle und soziale Absicherung abstrakt. Denn wer in Not ist, kann sich negative und positive Freiheit gar nicht leisten. Erst die Freiheit von Not ermöglicht überhaupt Selbstbestimmung und Teilhabe, also die reale Ausübung von Freiheit. Der Staat schafft die Bedingungen für die reale Freiheitsausübung, nämlich soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Diese Auffassung ist zentral für den Sozialliberalismus. Nicht damit verbunden ist, dass sich der Staat über die Sicherung der Teilhabe hinaus um die Versorgung seiner Bürger kümmert. Der Sozialliberalismus ist nicht blind staatsgläubig, weil ja die Abwehrrechte gegen den Staat nicht ausgeblendet werden. Übergriffe auf die Selbstbestimmung müssen vermieden werden.

Überhaupt lassen sich alle Formen des Liberalismus auf einem Kontinuum zwischen den verschiedenen Aspekten von Freiheit anordnen, wie Abbildung 1 darzustellen versucht.

    Abbildung 1: Aspekte von Freiheit und Formen des Liberalismus
Abbildung 1: Aspekte von Freiheit und Formen des Liberalismus

Das Kontinuum geht von Dunkelblau bis Lila (die internationale Farbe der Piratenparteien): Im blauen Bereich ist die negative Freiheit vom Staat angesiedelt, die für den Anarchokapitalismus (Voluntarismus) im Vordergrund steht, der staatlicher Organisation ablehnend gegenübersteht. Der Minarchismus möchte den Staat auf ein Minimum reduzieren, hat seinen Schwerpunkt ebenfalls im Bereich der negativen Freiheit, obwohl hier schon die Teilhabe am Staat (republikanische positive Freiheit) eine gewisse, wenn auch untergeordnete Rolle spielt. Das Zusammenspiel positiver und negativer Freiheiten steht im Mittelpunkt des klassischen Liberalismus, der Wirtschaftsliberalismus der neueren FDP sieht im Staat zumindest den Garanten für freie Märkte, setzt aber noch stärker auf Deregulierung als der Ordoliberalismus, der offenbar in der FDP in letzter Zeit an Bedeutung gewinnt. Der Sozialliberalismus war schließlich Programm der F.D.P. (damals noch mit den Punkten) von 1971 bis 1977. In den damals formulierten Freiburger Thesen der F.D.P. zur Gesellschaftspolitik (F.D.P. 1971) heißt es:

„Freiheit und Glück des Menschen sind für einen solchen Sozialen Liberalismus danach nicht einfach nur eine Sache gesetzlich gesicherter Freiheitsrechte und Menschenrechte, sondern gesellschaftlich erfüllter Freiheiten und Rechte. Nicht nur auf Freiheiten und Rechte als bloß formale Garantien des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern als soziale Chancen in der alltäglichen Wirklichkeit der Gesellschaft kommt es ihm an.“ (F.D.P. 1971, S. 6)
Diese Formulierung fasst die Essenz des Sozialliberalismus sehr treffend zusammen.

2 Vertreter des Sozialliberalismus

Abbildung 2: John Stuart Mill
Abbildung 2: John Stuart Mill

Da die soziale Frage im 19. Jahrhundert zunächst in England besonders wichtig wird, entsteht dort auch der Sozialliberalismus. Wichtigster Vordenker ist der englische Philosoph und Ökonom John Stuart Mill (1806 – 1873, Abbildung 2 zeigt eine zeitgenössische Daguerreotypie, Watkins 1865). Er gilt als Begründer des Utilitarismus, der auf dem Prinzip beruht, dasjenige Handeln als moralisch gut aufzufassen, das das allgemeine Glück steigert. In Zusammenhang mit der sozialen Frage fordert Mill das Prinzip der equal opportunity, was oft mit ‚Chancengleichheit‘ übersetzt wird. Leider ist diese Übersetzung im Deutschen etwas schwammig. Gemeint ist eher die gleiche Möglichkeit zur Teilhabe. Ich werde darauf unter 3.2 noch zurückkommen, denn es handelt sich hier um ein Schlüsselkonzept für die Weiterentwicklung des Sozialliberalismus.

Als auch in Deutschland die soziale Frage gegen Ende des 19. Jahrhunderts immer drängender wurde, beschäftigten sich auch deutsche Liberale vermehrt mit dieser Frage – insbesondere in der Freisinnigen Vereinigung um Theodor Barth (1848 – 1909) und den aus heutiger Sicht nicht unumstrittenen Friedrich Naumann (1860 – 1919), der zu den Gründern der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) gehört, in der ein Vorläufer der FDP gesehen wird. Naumann ist schließlich auch Namensgeber der FDP-nahen „Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“.

3 Gesellschaftsvisionen

Wichtig wird der Sozialliberalismus in der F.D.P. (damals mit Punkten abgekürzt) in der Zeit der sozialliberalen Koalition. Sozialliberales Gedankengut fand hier Eingang in die Parteiprogrammatik mit den Freiburger Thesen (F.D.P. 1971).

3.1 Freiburger Thesen

Die auf dem Parteitag 1971 formulierte Programmatik beruht auf vier Leitgedanken:

  • „Liberalismus nimmt Partei für Menschenwürde durch Selbstbestimmung“ (F.D.P. 1971, S. 8)
  • „Liberalismus nimmt Partei für Fortschritt durch Vernunft“ (F.D.P. 1971, S. 9)
  • „Liberalismus fordert Demokratisierung der Gesellschaft“ (F.D.P. 1971, S. 11)
  • „Liberalismus fordert Reform des Kapitalismus“ (F.D.P. 1971, S. 13)

Im ersten Leitgedanken geht es mit Selbstbestimmung um negative Freiheit, Menschenwürde geht allerdings schon darüber hinaus, denn Not und Armut laufen ihr zuwider. Es deutet sich also schon hier an, dass auch Freiheit dritter Ordnung gemeint ist. Die Verpflichtung zur Vernunft ist ein aufklärerischer Leitgedanke. Die Demokratisierung der Gesellschaft hebt auf positive Freiheit ab, während die Reform des Kapitalismus insbesondere im Bereich der Freiheit dritter Ordnung zu verorten ist.

Dass es um Freiheit dritter Ordnung geht, wird in folgendem Zitat eindeutig klar:

„Wie auf dem Felde der Bildungspolitik tritt der Soziale Liberalismus auch auf dem der Gesellschaftspolitik ein für die Ergänzung der bisherigen liberalen Freiheitsrechte und Menschenrechte durch soziale Teilhaberechte und Mitbestimmungsrechte, nicht mehr nur an der verfassungsmäßigen Organisation des Staates, sondern an der arbeitsteiligen Organisation der Gesellschaft.“ (F.D.P. 1971, S. 6)

Hier geht es um soziale Teilhabe, die über die politische Beteiligung hinausgeht – ein Kerngedanke des Sozialliberalismus.
Gerade in Hinblick auf die derzeitige Staatsschuldenkrise mutet das Freiburger Programm sehr modern an, denn es wird eine Antwort darauf gegeben, wie solchen Krisen entgegengetreten werden muss (Orthografie wie im Original, Hervorhebungen von mir):

„Der moderne Liberalismus überläßt darum nur da die Erfüllung der Ziele liberaler Gesellschaft dem Selbstlauf privater Wirtschaft, wo diese durch Mechanismen des Marktes zureichend gesichert werden kann.

Wo Ziele liberaler Gesellschaft durch den Selbstlauf der privaten Wirtschaft nicht erreicht werden können, wo somit von einem freien Spiel der Kräfte Ausfallserscheinungen oder gar Perversionstendenzen für die Ziele liberaler Gesellschaft drohen, bedarf es gezielter Gegenmaßnahmen des Staates mit den Mitteln des Rechts.“ (F.D.P. 1971, S. 14)

Wo das freie Spiel der Kräfte zu „Ausfallerscheinungen“ oder „Perversionstendenzen“ führt, wie wir sie gerade im Verlauf der Staatsschuldenkrise beobachten können – und längerfristig bei der sich immer weiter öffnenden Reichtumsschere –, dort sind „gezielte Gegenmaßnahmen des Staates“ nötig, in gutem ordoliberalen Sinn „mit den Mitteln des Rechts“, was bedeutet, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss und Individualrechte – wie das Recht auf Eigentum – geachtet werden müssen. Manche mögen in diesem Zusammenhang von naiver Staatsgläubigkeit sprechen, aber angesichts heutiger Entwicklungen auf Gegenmaßnahmen zu verzichten und weiter der Deregulierung das Wort zu reden, ist ungleich naiver und vor allem gefährlicher.

3.2 Weiterentwicklung

Die Freiburger Thesen wurden bereits 1977 verworfen. Mit dem Ende der sozialliberalen Koalition geriet auch der Sozialliberalismus in Vergessenheit. Weiterentwickelt wurde sozialliberales Gedankengut erst in jüngster Vergangenheit angesichts einer neuen sozialen Frage, nämlich wie die postindustrielle Gesellschaft aussehen soll, in der Maschinen immer mehr Arbeit übernehmen, so dass an Vollbeschäftigung nicht mehr zu denken ist. Die Gesellschaft des 21. Jahrhundert wird sich im Gegensatz zur industriellen Epoche nicht mehr über regelmäßige Lohnarbeit definieren. Stattdessen werden kreative Tätigkeiten, Pflege, Erziehung, Betreuung, Kommunikation, Heimarbeit, vernetzte (kollaborative) Zusammenarbeit und ehrenamtliche Tätigkeiten breiten Raum einnehmen. Mit dem Verschwinden des klassischen Lohnempfängers steht die soziale Absicherung vor neuen Problemen.

Vor diesem Hintergrund hat die Piratenpartei Deutschland als Weiterentwicklung des schon von John Stuart Mill entwickelten Konzepts der „equal opportunity“ ein Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen:

„Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig. […]

Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Reichtum.“ (Piratenpartei Deutschland 2010a, § 13)

Den Sozialliberalismus der Piratenpartei machen hier zwei gegenläufige Prinzipien aus: auf der einen Seite geht es darum, dass jedes Individuum sich möglichst frei entfalten kann, auf der anderen Seite muss aber auch im Sinne Mills für alle die gleiche Möglichkeit zur Teilhabe („equal opportunity“) gewährleistet sein. Denn wie bei einem Spiel verliert derjenige, der gar nicht erst die Möglichkeit zur Teilhabe im Sinne der „equal opportunity“ hat, sehr schnell die Lust auf das Spielen. Auf die Gesellschaft übertragen bedeutet das, dass niemand von vornherein ausgeschlossen sein darf, sondern zumindest die Bedingungen erfüllt sein müssen, damit alle Menschen teilhaben können.

Das Wesen des modernen Sozialliberalismus der Piratenpartei ist also die Vereinbarkeit von freier Entfaltung und die Möglichkeit der Teilhabe (Casasola Merkle 2009, 2010). Im Folgenden soll an verschiedenen Politikfeldern beleuchtet werden, was aus den theoretischen Überlegungen in der praktischen Politik folgt.

3.2.1 Sozialpolitik

Aus dem oben formulierten Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ergibt sich die Notwendigkeit eines Einkommens. Für Kinder gibt es so etwas ja jetzt schon in Form des Kindergeldes, das allerdings seltsamerweise immer den Eltern ausgezahlt wird. Erwachsene ohne Einkommen erhalten unter Umständen Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Dafür müssen sie ihre privatesten Lebensverhältnisse jedoch vom Staat durchleuchten lassen, was ein nicht hinnehmbarer übergriff auf die Privatsphäre darstellt. Zudem sind sie von bürokratischer Willkür abhängig. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden. Eine Möglichkeit, prekäre Verhältnisse von vornherein zu vermeiden, wäre die Auszahlung eines Einkommens ohne irgendeine Überprüfung. Ein mögliches Modell, das auf Überlegungungen Milton Friedmans zurückgeht, ist das Ulmer Modell (2013) einer negativen Einkommenssteuer, die allen Steuerpflichtigen von ihren Steuern abgezogen wird; zahlt jemand weniger oder gar keine Steuern, wird der Differenzbetrag ausbezahlt. Dies kann vollkommen automatisch über die Finanzämter erfolgen. Die überbordende Sozialstaatsbürokratie kann komplett entfallen. Die geforderte „equal opportunity“ ist somit in idealer Weise gewährleistet, die freie Entfaltung des Individuums ist für alle gewährleistet und wird durch dieses Modell nicht beeinträchtigt.

3.2.2 Geldpolitik

Der Staat hat zwar das Währungsmonopol, jedoch entsteht Geld ja durch Kredite. Kredite werden vor allem durch Banken gewährt. Auf die Kreditvergabe kann allerdings die Zentralbank steuernd eingreifen. Solche Steuerungsprozesse müssen natürlich demokratisch kontrolliert und transparent gemacht werden. Hier hat die die Europäische Zentralbank noch Defizite, da sie in der Regel intransparent entscheidet und sich demokratischer Kontrolle weitgehend entzieht.
Der Staat gewährleistet die Rechtssicherheit einer Währung. Selbstverständlich muss es jedem möglich sein, auch staatsferne Währungen wie Bitcoin zu verwenden – unter Verzicht auf die staatliche Rechtssicherheit. Parallelwährungen werden ja schon seit langem in bestimmten Bereichen verwendet: So ist das Punktesystem der Krankenkassen auch eine Art von Parallelwährung.

3.2.3 Drogen- und Suchtpolitik

Im Sinne der freien Entfaltung mündiger Menschen ist die Kriminalisierung des Besitzes bestimmter Drogen abzulehnen. Im Grunde ist die bisherige Prohibitionspolitik ohnehin gescheitert, die darauf ausgerichtet ist, Menschen durch den Staat zu einem bestimmten Verhalten zu erziehen. Um Suchtgefahren vorzubeugen ist vielmehr Bildung und Aufklärung nötig. Viele Liberale, darunter auch viele Piraten, lehnen die derzeit in Deutschland bestehenden Nichtraucherschutzgesetze ab. Diese lassen sich jedoch sozialliberal rechtfertigen, ermöglichen sie doch – im Sinne der „equal opportunity“ – den Zugang zu Räumen, insbesondere Gaststätten, auch denjenigen, die Tabakrauch nicht vertragen.

3.2.4 Geschlechter- und Familienpolitik

Mit der Umsetzung der unter 3.2 genannten Prinzipien in der Geschlechter- und Familienpolitik hat sich die Piratenpartei schon 2010 beschäftigt. Folgende Forderungen wurden unter anderen aufgestellt (vgl. Piratenpartei Deutschland 2010b):

  • keine Erfassung des Merkmals Geschlecht durch den Staat,
  • Ehe und eingetragene Partnerschaft sind gleichzusetzen und als zivile Verträge einzugehen,
  • Ehe/Partnerschaft sollen zum Konzept einer Lebensgemeinschaft weiterentwickelt werden, die nicht nur zwei Personen umfassen muss, somit sind alle Lebensentwürfe als gleichwertig zu betrachten.

Die Erfassung des Merkmals Geschlecht ist nach der Abschaffung eines obligatorischen Militärdienst für Männer für den Staat unnötig, um so mehr als der Staat sich auch nicht mehr um Ehe und Partnerschaft zu kümmern hat, die als zivile Verträge eingegangen werden sollen (auf Wunsch dann auch in religiösem Rahmen). Zudem hat sich der absurde Brauch überholt, dass nur Menschen unterschiedlichen Geschlechts eine Ehe eingehen dürfen. Die überkommene Geschlechtsfixierung des Staates hat viele Menschen in ihrer Selbstentfaltung beeinträchtigt, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen konnten oder wollten. Allein schon das Prinzip der Datensparsamkeit gebietet es, unnötige Daten wie das Geschlechtsmerkmal nicht zu speichern. Die Einmischung des Staates in den Familienstand ist zudem nicht begründbar. Die Weiterentwicklung von Ehe und Partnerschaft zum Konzept der Lebensgemeinschaft ist wünschenswert, denn es ist in einer Gesellschaft immer wünschenswert, wenn Menschen füreinander einstehen und füreinander Verantwortung übernehmen.

3.2.5 Verkehrspolitik

Besonders im Bereich der Verkehrspolitik kann sehr schön gezeigt werden, wie abstrakte Prinzipien in konkrete Politik umgesetzt werden können: Selbstverständlich sind zu viele Autos in großen Städten oder auf übervollen Straßen ein Problem, aber eine Verbotspolitik, die darauf beruht, Städte ganz oder teilweise für den Autoverkehr zu sperren, oder eine großangelegte Parkraumbewirtschaftung führen auch nicht zum Ziel. Zudem behindern sie Menschen, die womöglich auf die Fahrt mit dem Auto angewiesen sind. Schon lange gibt es ein Konzept, das darauf beruht, verschiedene Interessen miteinander zu verknüpfen, nämlich Shared Space (2013). Diese vor allem in den Niederlanden durchgeführte Maßnahme, besteht darin auf Verkehrszeichen weitgehend zu verzichten und (eventuell mit baulichen Maßnahmen) einen Raum zu schaffen, den sich verschiedene Verkehrsteilnehmer unter gegenseitiger Rücksichtnahme miteinander teilen. In diesem gemeinsamen Raum muss zusätzlich gelten, dass im Zweifel der Schwächere Vorrang hat.

Der Abbau unnötigen Autoverkehrs kann besser als durch Verbote durch ein Anreizsystem erreicht werden. Zu denken ist dabei an einen „fahrscheinlosen“, also umlagefinanzierten ÖPNV. Kommunen können die zur Finanzierung nötige Abgabe auf kommunaler Ebene festlegen und sie für Touristen über eine Übernachtungsabgabe erheben (so genannte „City Tax“). Liberale Gemüter werden einer solchen Abgabe skeptisch gegenüberstehen, doch sind die Vorteile für die auf Mobilität gegründete Gesellschaft des 21. Jahrhunderts immens: Durch den fahrscheinlosen ÖPNV wird die Zahl der Fahrgäste steigen und der Autoverkehr in der Innenstadt zurückgehen. Menschen, die auf das Auto angewiesen sind oder einfach nur lieber Auto fahren, kommen schneller durch den Stadtverkehr und finden leichter Parkplätze. Auf Parkraumbewirtschaftung kann verzichtet werden. Der ÖPNV ist schon heute abhängig von Subventionen aus Steuermitteln. Diese Subventionen müssen für eine Übergangszeit erhalten bleiben, um den erforderlichen Ausbau des ÖPNV durch die neuen Nutzer zu ermöglichen, kann aber danach sukzessive abgebaut werden. Der fahrscheinlose ÖPNV ermöglicht einerseits allen die Teilhabe am Verkehr, andererseits können alle Verkehrsteilnehmer von freieren Straßen und Parkplätzen profitieren, wo sie diese auch brauchen.

Die Beispiele aus konkreten Politikfeldern zeigen, dass eine Verknüpfung des Prinzips der freien Entfaltung des Individuums mit dem Prinzip der gesellschaftlichen Teilhabe möglich ist und neue Perspektiven eröffnet für die postindustrielle Gesellschaft, die nicht hierarchisch organisiert ist, sondern aus sich frei vernetzenden Individuen besteht in einem Staat, der eben umfassend Freiheiten und Rechte garantiert, nicht nur „als bloß formale Garantien des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern als soziale Chancen in der alltäglichen Wirklichkeit der Gesellschaft“ (F.D.P. 1971, S. 6).


„Was ist Liberalismus“ Prof. Dr. Martin Haase l Linksliberalismus:

Literatur

6 Kommentare

  1. Stephan Fleischhauer

    Für Kinder gibt es so etwas ja jetzt schon in Form des Kindergeldes, das allerdings seltsamerweise immer den Eltern ausgezahlt wird.

    Was ist daran denn seltsam? Wie sollte es überhaupt anders gehen? Nehmen wir ein zwei Monate altes Kind, wie sollte eine Auszahlung dann vorgenommen werden (wenn nicht an die Eltern)? Wie ist das bei einem Achtjährigen, usw.?

    Erwachsene ohne Einkommen erhalten unter Umständen Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Dafür müssen sie ihre privatesten Lebensverhältnisse jedoch vom Staat durchleuchten lassen, was ein nicht hinnehmbarer Übergriff auf die Privatsphäre darstellt. Zudem sind sie von bürokratischer Willkür abhängig. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden. Eine Möglichkeit, prekäre Verhältnisse von vornherein zu vermeiden, wäre die Auszahlung eines Einkommens ohne irgendeine Überprüfung. Ein mögliches Modell, das auf Überlegungungen Milton Friedmans zurückgeht, ist das Ulmer Modell (2013) einer negativen Einkommenssteuer, die allen Steuerpflichtigen von ihren Steuern abgezogen wird.

    Zunächst einmal: Was ist „bürokratische Willkür“? Ist nicht Bürokratie der einzig mögliche Schutz gegen Willkür? Geht es dir um mangelnde Transparenz? Diskriminierende Gesetzgebung? Was sind die Fehler im bisherigen „Modell“, warum braucht man ein neues?

    Und inwieweit muss ein Empfänger von Transferleistungen stärkere Eingriffe in die Privatsphäre über sich ergehen lassen als ein Steuerzahler? Es mag ja sein, dass dies in der aktuellen Umsetzung der Fall ist, aber ich verstehe deinen Text so, dass du Grundprinzipien aufzeigen willst. Ich kann dir insoweit nicht folgen, denn für Ulmer Modell scheinen prinzipiell die gleichen Eingriffe in die Privatsphäre nötig zu sein: alle Bürger müssen ihr Einkommen angeben (und einen möglicherweise von der Norm abweichenden Bedarf).

    Mich fällt hier etwas ein, was ich dich schon länger mal fragen wollte: Soweit ich mich erinnere, hast du in verschiedenen Podcasts (keine Ahnung wo) mal gesagt, dass es dir missfällt, dass du als Steuerzahler so wenig Einfluss darauf hast, wofür die Steuern ausgegeben werden. Dies mindere die Motivation, Steuern zu zahlen. Vielleicht habe ich dich missverstanden, und ich weiß deine genauen Formulierungen auch nicht mehr, aber nehmen wir an, die Steuerzahler hätten einen größeren Einfluss auf die Haushaltspolitik als die Nichtsteuerzahler – bestünde dann nicht die Gefahr, dass die Interessen von Gutverdienern besser vertreten werden als die Interessen von Geringverdienern?

    Erwägenswert finde ich übrigens die steuerpolitischen Vorstellungen von Karl-Martin Hentschel, die sich auch mit der Motivierung der Steuerzahler beschäftigt:

    http://www.oeko-net.de/Kommune/kommune06-06/akommunen.htm
    http://www.oeko-net.de/kommune/kommune2-98/ahentsch.htm

    Überhaupt ein interessanter Politiker.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Martin_Hentschel
    http://www.oeko-net.de/kommune/kommune-2012/kommune-2012-01/agerechtigkeit.htm
    http://www.youtube.com/watch?v=XCxUrTavXyE

    Die Erfassung des Merkmals Geschlecht ist nach der Abschaffung eines obligatorischen Militärdienst für Männer für den Staat unnötig (…)

    Das ist insofern interessant, als ja auch Gleichstellungspolitik nicht ohne Erfassung des Geschlechts möglich ist. Kannst du deinen Standpunkt dazu näher erläutern? Interessant wären auch Auswirkungen auf die medizinische Versorgung oder die Frage, wann bei einem Rechtsstreit das Geschlecht offengelegt werden muss (z.B. bei sexueller Gewalt oder Streit gegen Krankenkassen wegen medizinischer Versorgung). Auch der Umgang mit dem Schamgefühl der Bürger wäre interessant: Dürfen weibliche Verdächtigte von männlichen Polizeibeamten körperlich durchsucht werden ?

    Es scheint mir bei dieser Forderung viele weitreichende Konsequenzen zu geben, zu denen du – leider – überhaupt nichts sagst.

    1. Lieber Stephan Fleischhauer, ich komme leider erst jetzt dazu auf die Kommentare zu antworten. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich natürlich sehr über den Kommentar gefreut.

      Für Kinder gibt es so etwas ja jetzt schon in Form des Kindergeldes, das allerdings seltsamerweise immer den Eltern ausgezahlt wird.

      Was ist daran denn seltsam? Wie sollte es überhaupt anders gehen? Nehmen wir ein zwei Monate altes Kind, wie sollte eine Auszahlung dann vorgenommen werden (wenn nicht an die Eltern)? Wie ist das bei einem Achtjährigen, usw.?

      Das Adverb seltsamerweise modifiziert hier immer. Eigentlich müsste das Kindergeld von dem Moment an, wo ein Kind bedingt geschäftsfähig ist, an das Kind ausgezahlt werden. Das geschieht aber nicht. Empfänger sind immer die Eltern.

      Zunächst einmal: Was ist “bürokratische Willkür”? Ist nicht Bürokratie der einzig mögliche Schutz gegen Willkür? Geht es dir um mangelnde Transparenz? Diskriminierende Gesetzgebung? Was sind die Fehler im bisherigen “Modell”, warum braucht man ein neues?

      Und inwieweit muss ein Empfänger von Transferleistungen stärkere Eingriffe in die Privatsphäre über sich ergehen lassen als ein Steuerzahler?

      Bürokratische Willkür liegt vor, wenn eine Behörde im Rahmen ihrer Ermessensspielräume Entscheidungen trifft, die direkt in das Privatleben z.B. von ALG-II-Empfängern direkt eingreifen, indem solche Entscheidungen sie z.B. in eine existenzielle Krise stürzen. Ob das Privatleben von Steuerzahlern womöglich auch zu sehr ausgeforscht wird, möchte ich in diesem Zusammenhang nicht diskutieren.

      Steuerzahlung mit Verwendungszweck: Natürlich darf es nicht passieren, dass Großverdiener dadurch übermäßig Einfluss bekommen. Denkbar wäre eine Steuerzahlung in einem bestimmten Prozentsatz der Einkommenssteuer (z.B. 9%), für die eine Zweckbindung aus einer vorher festzulegenden Liste ausgewählt werden kann.

      Erfassung des Geschlechts: Warum Gleichstellungspolitik nicht ohne Erfassung des Geschlechts durch den Staat möglich sein sollte, erschließt sich mir nicht. Schon jetzt gehen Gleichstellungsbeauftragte auch gegen die Diskriminierung von Homosexuellen, Inter- und Transsexuellen vor, ohne dass diese Merkmale staatlich erfasst werden. Bei Rechtsstreitigkeiten können ggf. Gutachten eingereicht werden (wie das ja auch bei Inter- und Transsexuellen gemacht wird). Das Schamgefühl hat nichts mit der staatlichen Erfassung des Geschlechts zu tun. Gerade dadurch gibt es Probleme (siehe Chelsea Manning). Möglicherweise löst der Verzicht auf die staatliche Erfassung (und Festlegung) des Geschlechts mehr Probleme, als dass er schafft.

  2. Stephan Fleischhauer

    Hallo maha,

    leider kann ich mit deiner Antwort nicht sehr viel anfangen.

    Zum Kindergeld: Entscheidend ist hier doch die Fähigkeit des Kindes (bzw. des Jugendlichen), Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Und das kann durchaus eine Belastung sein. Aus Sicht des Kindes/Jugendlichen liegen die Interessen meines Erachtens woanders: Höhe des Taschengelds, Möglichkeit größerer Anschaffungen, teure Freizeitaktivitäten. Und es gibt ohnehin sehr viele Abhängigkeiten von den Eltern: Wer bestimmt, was es zu essen gibt, wer wann wie laut welche Musik hören darf, welche Filme gemeinsam geschaut werden, welche Art von Parties gefeiert werden dürfen und wer im Haus übernachten darf?

    Das ist alles viel wichtiger.

    Aber das klingt natürlich erstmal toll: Das Kindergeld bekommt das Kind und nicht die Eltern.

    Ich habe den Eindruck, dass es bei solchen Ideen eher um eine Art Symbolpolitik geht, die nicht wirklich an der Realität orientiert ist. Solche Politik bietet unnötige Angriffsflächen, ohne dass sie etwas bringt. Ähnlich die oft kritisierten Gender-Toiletten: Gab es in dieser Richtung jemals Forderungen von Betroffenen? Oder ging es eher darum, medienwirksam eine irgendwie „moderne“ Haltung zu demonstrieren? Um zum Thema zurückzukommen: Gibt es überhaupt Forderungen von Kindern oder Jugendlichen nach Direktauszahlung des Kindergelds? Ist denen damit überhaupt gedient?

    Zur bürokratischen Willkür: Dir geht es also nicht um um ein grundsätzliches Problem (so hatte ich es zunächst verstanden), sondern um die aktuelle Umsetzung mit ihren unsinnigen Sanktionen und Gängeleien. Okay, gebongt.

    Natürlich darf es nicht passieren, dass Großverdiener dadurch übermäßig Einfluss bekommen.

    Lässt sich ja eigentlich nicht verhindern: genau in dem Moment, in dem sie einen Verwendungszweck angeben können, haben sie eben mehr Einfluss als Leute, die das nicht können, die keine Steuern zahlen (wie z.B. ich). Der größere Einfluss von Großverdienern wäre dann systembedingt. Übrigens finde ich auch deine Einstellung zur Höhe von Abgeordnetendiäten – die du in manchen Podcasts vorgetragen hast – problematisch. Wenn nur Reiche im Parlament sitzen, werden eben auch die Interessen von Reichen vetreten. Abgeordnete, die sich Aktien und Immobilien leisten können, werden eher die Interessen von Aktionären und Immobilienbesitzern im Auge haben als die von Hartz-IV-Empfängern. Man kann die Diäten erhöhen, wie man will – bereits an der Höhe der Nebeneinkommen mancher unserer Bundestagsabgeordneten lässt sich erkennen, dass es da einige gibt, die den Hals nicht voll bekommen.

    Schon jetzt gehen Gleichstellungsbeauftragte auch gegen die Diskriminierung von Homosexuellen, Inter- und Transsexuellen vor, ohne dass diese Merkmale staatlich erfasst werden.

    Woher wissen denn Gleichstellungsbeauftragte, wer überhaupt homo-, inter- oder transsexuell ist? Man könnte vielleicht auf eine Erfassung bei den Meldeämtern verzichten, dennoch werden diese Daten bei Bedarf irgendwie aktenkundig. Notwendigerweise.

    Hier stellt sich für mich wieder die Frage, ob es nicht bloß um Symbolpolitik geht. Die Erfassung bei den Meldeämtern hat doch für das reale Leben eine vernachlässigbare Relevanz. Man würde es gar nicht spüren, wenn sich da was verändert.

    Mal ein bisschen was Persönliches: Ich habe für einen Mann eine relativ hohe Stimme, was dazu führt, dass ich am Telefon gelegentlich mit „Frau Fleischhauer“ angesprochen werde. DAS ist für mich relevant. Das hat auch überhaupt nichts mit staatlicher Erfassung zu tun, sondern mit gesellschaftlichen Normen. (BTW Kann es sein, dass die sonst so sprachkreativen Gendergerechtigkeits-Enthusiasten vergessen haben, mal über diese Anredekategorien nachzudenken? Und warum Siezen wir uns eigentlich immer noch? Ist das nicht überkommen? Schweden hat das schon vor Jahrzehnten abgeschafft.)

    Aber man will lieber die Gesellschaft auf den Kopf stellen – Geschlecht soll plötzlich nicht mehr relevant sein – und solche Nebensächlichkeiten wie diese winzigen Änderung bei den Meldeämtern werden dann offenbar als Zeichen besonderer Progressivität gesehen. Dabei ist es nichts, was die Leute wirklich bewegt – stattdessen hat es reichlich potential für Streitereien um die Ausrichtung der Partei. Spielt das eigentlich gar keine Rolle, dass viele diesen radikalen Weg nicht mehr mitgehen wollen?

  3. Der Beitrag von Martin Haase hebt die Bedeutung des Begriffs „Sozialliberalismus“ hervor, der im internationalen Kontext besser verständlich ist und den Kern dieser politischen Richtung treffender wiedergibt als „Linksliberalismus“. Haase erläutert die verschiedenen Aspekte der Freiheit im Sozialliberalismus, darunter die Freiheit vom Staat, die Freiheit für den Staat und die Freiheit durch den Staat. Er betont die Notwendigkeit, individuelle Selbstbestimmung vor staatlichen Eingriffen zu schützen, insbesondere im Kontext von Überwachung und Vorratsdatenspeicherung.

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